Metallfeinbearbeiter*in

Metallfeinbearbeiter und -bearbeiterinnen fertigen und bearbeiten Werkstücke. Mit Zeichnungen und technischen Unterlagen informieren sie sich über Anzahl und Eigenschaften der benötigten Teile. Sie fertigen zum Beispiel aus Blechen, Rohren und Stangen Werkstücke. Dabei arbeiten sie mit Werkzeugen wie Sägen, Feilen und Biegegeräten oder mit teilweise computergesteuerten Bohr-, Fräs-, Dreh- und Schleifmaschinen. Sie sägen zum Beispiel Aussparungen aus, messen Bohrungen aus und fertigen diese an oder schneiden Gewinde. Metallfeinbearbeiterinnen und -bearbeiter prüfen Maße, Winkel und Oberflächen der fertigen Werkstücke. Schließlich richten sie die Teile für Baugruppen, Maschinen oder Geräte ein.
Die Ausbildung im Überblick
Metallfeinbearbeiter/-bearbeiterin ist ein 3- bis 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf.
Metallfeinbearbeiterinnen/-bearbeiter finden Beschäftigung in
- Betrieben der Metallindustrie
- Handwerksbetrieben im Bereich Feinwerktechnik
Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet.
Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss, bei entsprechender Eignung ist der Einstieg auch mit Haupt-/Werkrealschulabschluss möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.
Ihr Ansprechpartner
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Petja Eckloff
Angebotsleitung
Berufliche Bildung und RehabilitationCJD Altensteig
Meisenweg 1
72213 AltensteigTel.: 07453 9386-38
Fax: 07453 9386-34
petja.eckloff @cjd.de