Konstruktionsmechaniker*in

Konstruktionsmechaniker und -mechanikerinnen fertigen z.B. Aufzüge, Werk- oder Flughafenabfertigungshallen, Schiffsrümpfe und -aufbauten oder Fußgängerbrücken. Mit Brennschneidern, Lasern oder mithilfe von CNC-Maschinen längen sie Stahlträger ab und schneiden Profile sowie Bleche millimetergenau zu. Sie biegen oder kanten Bleche, bringen Bohrungen an, fügen die Bauteile zusammen, richten sie aus und verbinden sie durch Verschweißen, Verschrauben oder Nieten. Ggf. bauen sie Antriebe und Steuerungseinrichtungen ein und bringen Verkleidungen an. Kleinere Objekte wie Fahrzeugaufbauten montieren sie in der Werkhalle, größere Konstruktionen, beispielsweise Hallen oder Brücken, vor Ort.
Die Ausbildung im Überblick
Konstruktionsmechaniker/-mechanikerin ist ein 3,5-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf.
Konstruktionsmechanikerinnen/-mechaniker finden Beschäftigung
- in Unternehmen des Stahl- und Metallbaus
- in Unternehmen des Maschinenbaus
- in Unternehmen des Schiff-, Fahrzeug- oder Schienenfahrzeugbaus
Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet.
Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss, bei entsprechender Eignung ist der Einstieg auch mit Haupt-/Werkrealschulabschluss möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.
Ihr Ansprechpartner
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Petja Eckloff
Angebotsleitung
Berufliche Bildung und RehabilitationCJD Altensteig
Meisenweg 1
72213 AltensteigTel.: 07453 9386-38
Fax: 07453 9386-34
petja.eckloff @cjd.de