Tischler*in

Tischlerinnen und Tischler stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Tischler und Tischlerinnen sägen, hobeln und schleifen, verarbeiten Furniere und behandeln die Holzoberflächen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten.
Die Ausbildung im Überblick
Tischler/Tischlerin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.
Tischler/Tischlerinnen finden Beschäftigung
- bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen
- im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien
Große Teile der Regelausbildung finden in unseren Ausbildungsbereichen in einem geschützten Rahmen statt. Durch Praktika in anerkannten Ausbildungsbetrieben aus der freien Wirtschaft wird ein realitätsbezogenes Arbeiten ermöglicht und die Auszubildenden werden zusätzlich auf die Arbeitswelt vorbereitet.
Die Beschulung erfolgt in der öffentlichen Berufsschule. Die Prüfung wird vor der Handwerkskammer abgelegt.
Förderung und Begleitung in der Reha-Ausbildung
- Sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung
- Psychologische Begleitung
- Individueller Stütz- und Förderunterricht
Was ermöglicht die Reha-Ausbildung?
Zielsetzung ist die erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben durch eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung.
Wer kann die Reha-Ausbildung durchlaufen?
Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischer Beeinträchtigung, Erkrankung oder Behinderung sowie sozialer Benachteiligung.
Wie kommt man in eine Reha-Ausbildung?
Die Reha-Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit. Über die Aufnahme entscheidet die zuständige Beratungsfachkraft. Sie klärt noch offene Fragen und meldet die Teilnehmenden im CJD an. Der Zugang ist darüber hinaus über Reha-Träger oder das so genannte Persönliche Budget möglich.
Voraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss, bei entsprechender Eignung ist der Einstieg auch mit Haupt-/Werkrealschulabschluss möglich.
Die Reha-Ausbildung erfolgt auf rechtlicher Grundlage von § 117 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB III, § 5 BBiG bzw. § 25 HwO.
Ihr Ansprechpartner
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Petja Eckloff
Angebotsleitung
Berufliche Bildung und RehabilitationCJD Altensteig
Meisenweg 1
72213 AltensteigTel.: 07453 9386-38
Fax: 07453 9386-34
petja.eckloff @cjd.de